Rechtsprechung
   BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 2324/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,14839
BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 2324/94 (https://dejure.org/1999,14839)
BVerfG, Entscheidung vom 01.12.1999 - 1 BvR 2324/94 (https://dejure.org/1999,14839)
BVerfG, Entscheidung vom 01. Dezember 1999 - 1 BvR 2324/94 (https://dejure.org/1999,14839)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,14839) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 2324/94
    Die von ihr aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen lassen sich anhand der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantworten (vgl. BVerfGE 62, 230; 93, 266).

    Insbesondere haben die Gerichte die Anforderungen, die das Grundrecht an die Deutung von Äußerungen stellt (vgl. BVerfGE 93, 266 [295 f.]), hinreichend beachtet.

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf eine Äußerung wegen dieses die Meinungsfreiheit verdrängenden Effekts nur dann als Schmähkritik eingestuft werden, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (vgl. BVerfGE 93, 266 [294]).

  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 2324/94
    Die Verfassungsbeschwerde hat keine hinreichende Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 [25]).

    Es ist deshalb deutlich abzusehen, daß der Beschwerdeführer auch im Falle einer Zurückverweisung an das Ausgangsgericht keinen Erfolg haben würde (vgl. BVerfGE 90, 22 [26]).

  • BVerfG, 15.11.1982 - 1 BvR 108/80

    Boykottaufruf

    Auszug aus BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 2324/94
    Die von ihr aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen lassen sich anhand der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts beantworten (vgl. BVerfGE 62, 230; 93, 266).

    Allerdings hat sich dieser Fehler insoweit nicht ausgewirkt, als das Gericht bei seiner Entscheidung in der Sache die relevanten Abwägungsgesichtspunkte, die bei der Beurteilung von Äußerungen mit wettbewerblichen Hintergrund zu beachten sind (vgl. dazu BVerfGE 62, 230 [243 f.]), aufgezeigt und seiner Entscheidung ersichtlich zugrundegelegt hat.

  • OLG München, 21.10.1993 - 6 U 6987/92

    Rechtliche Einordnung einer Umformulierung des Tenors; Annahme eines subjektiven

    Auszug aus BVerfG, 01.12.1999 - 1 BvR 2324/94
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des Herrn Dr. T ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Prof. Dr. Konrad Redeker und Partner, Büschstraße 12, Hamburg - gegen a) den Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 3. November 1994 - I ZR 254/93 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts München vom 21. Oktober 1993 - 6 U 6987/92 -, c) das Urteil des Landgerichts München I vom 4. November 1992 - 7 HKO 12832/92 - hat die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Vizepräsidenten Papier und die Richter Grimm, Hömig gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 1. Dezember 1999 einstimmig beschlossen:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht